Ralf Nieke: „Vorsicht bei Geschenken aus dem Internet!“

(„Rottal Boulevard“, 01/2017)

Vorsicht bei Geschenken aus dem Internet

 

 

Rechtsanwalt Ralf Nieke, Pocking

Fachanwalt für Erbrecht

Ein Testament abzufassen ist schwierig. Warum also nicht im Internet ein kostenloses Muster suchen und einfach abschreiben? Doch das kann fatale Folgen haben.

Ein Beispiel: Ehegatten setzen sich in einem „Berliner Testament“ (Muster aus dem Internet) gegenseitig zu Alleinerben ein, als Schlusserben die beiden Kinder je zur Hälfte. Was sie nicht wissen: Bestimmte Verfügungen dürfen nach dem Tod des ersten Ehegatten nicht mehr geändert werden – selbst wenn nach dem Tod des Vaters der Sohn den Kontakt abbricht und die Tochter die Witwe pflegt.

Allerdings kann auch die Formulierung, dass der länger lebende Ehegatte das Testament beliebig ändern darf, böse Folgen haben: Die Witwe könnte dann einen neuen Partner zum Alleinerben einsetzen und die Kinder gegen den Willen des verstorbenen Vaters enterben.

Zu empfehlen ist eine maßgeschneiderte Formulierung, die es dem länger lebenden Ehegatten erlaubt, eines der Kinder zu bevorzugen, die jedoch garantiert, dass das Vermögen in der Familie bleibt.