Insolvenzrecht

Reicht das Vermögen des Schuldners zur Befriedigung aller Gläubiger nicht aus, ordnet das Gesetz – teils zwangsweise (Achtung: Haftungsrisiko!) – die Durchführung eines Insolvenzverfahrens an.
Dieses soll der gleichmäßigen (Teil-) Befriedigung aller Gläubiger dienen, wobei hier wie in anderen Bereichen der Rechtsordnung der gut informierte Gläubiger gleicher ist als gleich.

Aber auch für den gut informierten Schuldner bietet ein Insolvenzverfahren Chancen, insbesondere die Restschuldbefreiung („fresh start“). Diese positive Sicht auf die Chancen einer Insolvenz stammt aus den USA, wo es nahezu zehnmal so viele Geschäfts- und Privatkonkurse wie Deutschland gibt und das Thema weniger judgy behandelt wird. Auch ein Unternehmer hierzulande sollte sich daher mit den vom deutschen Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeiten von Schutzschirmverfahren und Eigenverwaltung beschäftigen, statt unnütz schlaflose Nächte zu verbringen.

Paar verzweifelt vor Rechnungen

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Insolvenzrecht:

  • Beratung in der Insolvenz
  • Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzantrag
  • Insolvenzgründe
  • Insolvenzplan
  • Insolvenzverwaltung
  • Restschuldbefreiung
  • Verbraucherinsolvenz
  • Zwangsversteigerung
  • Zwangsverwaltung

„Der gut informierte Gläubiger ist gleicher als gleich.“