Baurecht

Das Bau- und Architektenrecht regelt das Rechtsverhältnis zwischen Bauherren, Architekten und Bauunternehmen. Regelmäßig streiten die Beteiligten über das Honorar, Preissteigerungen, Bauverzögerungen und Baumängel. Ein streitfrei abgeschlossenes Bauprojekt ist inzwischen die große Ausnahme.

Wir begleiten Sie bereits bei der Erstellung der Bau-, bzw. Architektenverträge und schaffen so eine rechtssichere Basis für das jeweilige Bauvorhaben. Beim Auftreten von Baumängeln oder Bauverzögerungen kümmern wir uns um die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr. Bei der Bearbeitung dieser oft sehr umfangreichen und schwierigen Angelegenheiten, welche meistens eine bedeutende wirtschaftliche Tragweite haben, können wir Ihnen durch unsere Erfahrung und Spezialisierung einen entscheidenden Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung verschaffen.

Zwei Figuren auf einem Bauplan

Kernbereiche unserer Tätigkeit im privaten Bau- und Architektenrecht:

  • Abnahme
  • Architektenverträge
  • Bauverträge
  • Bauträgerverträge
  • Baumängel, insbesondere die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr
  • BGB-Bauvertrag
  • Durchsetzung von Werklohn-, Honoraransprüchen bzw. Abwehr von unberechtigten Forderungen
  • Einheitspreisvertrag
  • Ersatzvornahme
  • Gewährleistung
  • HOAI
  • Minderung
  • Pauschalpreisvertrag
  • Regiearbeiten
  • Rücktritt
  • Schadensersatz
  • Subunternehmervertrag
  • Verjährung
  • Vergütung
  • Vertragserstellung
  • Verzug
  • VOB
  • Werkvertragsrecht
  • Schlussrechnung

Ansprechpartner

Es muss nicht immer vor Gericht enden.