Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmern der gleichen Branche garantieren. Dabei geht es insbesondere um das Auftreten in der Öffentlichkeit und um die Gestaltung von Werbemaßnahmen. Hierbei sollen nicht nur Konkurrenten geschützt werden, sondern auch Verbraucher vor einer Irreführung durch unlautere Werbemaßnahmen.
Die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gestaltet sich aufgrund kurzer Verjährungs- und Dringlichkeitsfristen sowie zahlreicher Spezialvorschriften schwierig. Daher sind Schnelligkeit und Fachwissen oft der entscheidende Faktor. Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung können wir Ihnen deswegen den entscheidenden Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung verschaffen.