Handels- und Wettbewerbsrecht

Das Wettbewerbsrecht soll einen fairen Wettbewerb zwischen Unternehmern der gleichen Branche garantieren. Dabei geht es insbesondere um das Auftreten in der Öffentlichkeit und um die Gestaltung von Werbemaßnahmen. Hierbei sollen nicht nur Konkurrenten geschützt werden, sondern auch Verbraucher vor einer Irreführung durch unlautere Werbemaßnahmen.

Die Durchsetzung und Abwehr von wettbewerbsrechtlichen Ansprüchen gestaltet sich aufgrund kurzer Verjährungs- und Dringlichkeitsfristen sowie zahlreicher Spezialvorschriften schwierig. Daher sind Schnelligkeit und Fachwissen oft der entscheidende Faktor. Durch unsere Erfahrung und Spezialisierung können wir Ihnen deswegen den entscheidenden Vorteil bei einer rechtlichen Auseinandersetzung verschaffen.

Markt in Hongkong

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Wettbewerbsrecht:

  • Abmahnung
  • einstweilige Verfügung
  • Erheblichkeitsgrenze
  • strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung
  • unlauterer Wettbewerb
  • Unterlassung und Schadensersatz
  • unzulässige Werbung
  • UWG

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht für Kaufleute. Es behandelt im Wesentlichen die Rechtsverhältnisse zwischen Kaufleuten. Daneben legt es auch die Rechte und Pflichten der Kaufleute fest.

Wir begleiten Sie bei der Erstellung oder Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen, Handlungsvollmachten und Handelsvertreterverträgen. Profitieren Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen von unserer Erfahrung und Spezialisierung im Bereich des Handelsrechts.

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Handelsrecht:

  • Ausarbeitung oder Prüfung Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  • Ausgleichsanspruch
  • Frachtvertrag
  • Gebietsschutz
  • Handelsbräuche
  • Handelsvertreter / Handelsgehilfen
  • Kaufmannseigenschaft
  • Prokura/Generalshandlungsvollmacht
  • Rügeobliegenheit
  • Speditionsvertrag
  • Vertragsgestaltung, insbesondere Handelsvertreterverträge
  • Wettbewerbsklausel

Ansprechpartner

Schnelligkeit und Fachwissen sind oft der entscheidende Faktor.