Wohnungseigentums- und Mietrecht

Als Mieter steht man oft vor der Frage, welche Rechte man geltend machen kann, wenn es beispielsweise um Mängel an der Mietsache, Mieterhöhungen oder Kündigung geht. Lässt sich die Angelegenheit nicht gütlich einigen, so ist anwaltlicher Rat gefragt – denn man muss sich als Mieter nicht alles gefallen lassen.  

Ebenso ärgerlich sind für einen Vermieter Mietminderungen und Zahlungsverzug – auch hier gibt es rechtliche Schritte, die ein Anwalt einleiten kann. 

Das Wohnungseigentumsrecht hingegen regelt die komplexen Beziehungen zwischen den Eigentümern untereinander und der Wohnungsverwaltung sowie die Rechte und Pflichten aller Parteien. Wir beraten Sie diesbezüglich gerne. 

Altes Klingelschild mit Namen, Untermieter

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Wohnungseigentumsrecht:

  • Bauliche Veränderungen /Instanzsetzung
  • Begründung von Wohnungseigentum
  • Betriebskosten
  • Eigenbedarf
  • Endrenovierung
  • Gemeinschaftseigentum – Sondereigentum
  • Gewerberaummiete
  • Lasten- und Kostentragung
  • Mängel an der Mietsache
  • Mietvertrag
  • Mietminderung und Mieterhöhung
  • Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen
  • Nachmieter
  • Nebenkosten
  • Pacht
  • Rechte und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • Schönheitsreparaturen
  • Sondernutzungsrechte
  • Untermiete
  • Veräußerungsbeschränkungen
  • Vermieterwechsel
  • Verwalter
  • Verwaltungsbeirat
  • Wohnungseigentümerversammlung
  • Wohnraummiete

Ansprechpartner

Es muss nicht immer vor Gericht enden.