Arztrecht

„Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie verloren hat.“
Zusätzliche Belastung kommt dazu, wenn man der Meinung ist, dass der Arzt einen Fehler gemacht hat.

Grundlage der Arzthaftung sind beispielsweise Behandlungsfehler, mangelhafte Aufklärung, fehlerhafte Dokumentation oder Diagnosefehler. Haben solche Fehler gesundheitliche Folgen für den Patienten, kann der Geschädigte Schadensersatz und ggf. Schmerzensgeld verlangen. 

Wir unterstützen Sie dabei und stehen Ihnen zur Seite.  

Oder werden Sie als Arzt zu Unrecht eines Behandlungsfehlers beschuldigt und brauchen rechtliche Unterstützung bei der Abwehr von Haftpflichtansprüchen. Auch in diesem Fall helfen wir Ihnen. 

Paragraph mit Stetoskop

Kernbereiche unserer Tätigkeit im Arztrecht:

  • Geltendmachung von Behandlungs-, Diagnose- und Aufklärungsfehlern
  • Abwehr von Haftpflichtansprüchen
  • Arztstrafrecht
  • Patientenverfügungen

Ansprechpartner

Gesundheit schätzt man erst, wenn man sie verloren hat.