Die wichtigsten Punkte für eine gelungene Hofübergabe
Aufgelistet sind hier Regelungs- und Handlungsmöglichkeiten, die nicht in jedem Fall passen! Die Beratung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt und einen Steuerberater wird dringend empfohlen!
Testament/Erbvertrag
- Zeitpunkt: jetzt! Ggf. nach Hofübergabe anpassen
- Einsetzung eines Erben
- Ersatzerben
- Vermeidung von Erbengemeinschaften
- Ertragswertklausel (→ Landgut)
- Vermächtnisse
- „Supervermächtnis“
- Pflichtteilsklauseln
Übergabevertrag
- Zeitpunkt: nach gründlicher Vorbereitung
- Interessenausgleich zwischen Hofübergeber und Hofübernehmer
- Einwilligung des Ehegatten des Übergebers (bei Zugewinngemeinschaft)
- Einbeziehung der „weichenden Geschwister“
- ggf. Einbindung des Ehegatten des Übernehmers
- zu übergebenden Vermögensteile
o Grundstücke und Gebäude
o lebendes und totes Inventar, Vorräte
o privaten und betrieblichen Bankkonten
o betriebliche Forderungen und Verbindlichkeiten
o Mitgliedschaften und Lieferrechte
o bestehenden Versicherungsverträge
o wertvolles Inventar (z. B. antike Möbel, Autos, Pferde)
o Photovoltaikanlage - Überlassung einer noch zu vermessenden Teilfläche
- Alternative: Begründung eines Erbbaurechts
- vom Übergeber zurückbehaltene Grundstücke oder Betriebsteile
- Wohnungsrecht
o klare Trennung der Wohnbereiche! Ggf. Teilungserklärung
o Benennung des Gebäudes, ggf. der Zimmer
o Mitbenutzung gemeinschaftlicher Einrichtungen und Räume (Hausgarten, Keller etc.)
o Aufteilung der Nebenkosten des Wohnens, z. B. für Heizung, Strom- und Wasserversorgung, Müllabfuhr und Instandhaltung
o Übernahme der Schönheitsreparaturen - Naturalleistungen (z. B. landwirtschaftliche Erzeugnisse oder Beköstigung am gemeinsamen Tisch)
- Mitbenutzung des betrieblichen Fahrzeugs
- Verpflichtung zur Pflege bei Krankheit und Gebrechlichkeit („Wart und Pflege“)
- Geldrente
o Bedarf ↔ Leistungsfähigkeit
o ggf. mit Wertsicherungsklausel, angelehnt an Index der Lebenshaltungskosten
o Änderungsmöglichkeit bei Änderung der tatsächlichen Umstände (Bedarf/Leistungsfähigkeit, § 323 ZPO)
o Reduzierung mit Ableben eines Übergebers (z.B. um 50%)
o für den Fall des Wegzugs vom Hof: Festlegung einer bestimmten Rente für Wohnung, Naturalleistungen und Pflege - Nießbrauch
- Einmalige Zahlungen, insb. an „weichende“ Geschwister
o Ertragswert (Reinertrag x Kapitalisierungsfaktor) → Landgut
o Leistungsfähigkeit des Hofes
o übernommene Verbindlichkeiten
o Wert des Altenteils
o vom Übernehmer bereits erbrachte Arbeitsleistungen
o Leistungen an Geschwister in der Vergangenheit (z.B. Geld, Grundstück, Studium) - Pflichtteilsverzicht (ggf. beschränkt) der weichenden Geschwister
- Pflichtteilsverzicht des Übernehmers
- Übernahme von Verbindlichkeiten
- Rückfall, wenn der Übernehmer kinderlos verstirbt (aber: Benachteiligung des eingeheirateten Ehepartners!)
- Rückforderungsrecht wenn „etwas schief läuft“, der Übernehmer z.B.
o vor dem Veräußerer verstirbt,
o insolvent/drogenabhängig etc. wird,
o sich scheiden lässt oder
o das Anwesen veräußert oder belastet - Spekulationsklausel
- Ertragswertklausel (→ Landgut)
- vollständige Absicherung des Altenteils erstrangig im Grundbuch (bei Finanzierungsbedarf ggf. nur an einem Teil der Grundstücke)
„gleitende Hofübergabe“
- Zeitraum: zur Vorbereitung
- Arbeitsvertrag
- Pachtvertrag oder
- Gesellschaftsvertrag
- geplanten Übernehmer erbrechtlich absichern durch Erbvertrag
- eingeheirateten Ehegatten absichern durch Ehevertrag
Ralf Nieke
Fachanwalt für Erbrecht
Checkliste Hofübergabe
Liste zum Download oder Druck