Lehrtätigkeit

Gleich mehrere unserer Anwälte üben eine Lehrtätigkeit an einer Hochschule aus – ein wesentliches Unterscheidungsmerkmal unsere Kanzlei. Zudem bilden sich alle unsere Anwälte in ihren Fachgebieten regelmäßig fort.

Unsere Mandanten profitieren von der Breite und der Tiefe unseres Wissens – und von dessen Aktualität.

Prof. Gerauer vor einer Tafel

Hochschule München

Prof. Alfred Gerauer

Prof. Alfred Gerauer

ist seit 1981 Lehrbeauftragter sowie seit 2005 Honorarprofessor an der Hochschule München. Sie ist mit etwa 17.000 Studierenden die größte Hochschule für Angewandte Wissenschaften in Bayern und die zweitgrößte Hochschule Deutschlands. Prof. Gerauer hält dort Vorlesungen auf den Gebieten Arbeitsrecht, Europäisches Arbeitsrecht und in der Mediation. Die Hochschule München zeichnet sich durch die Verbindung von Wissenschaft und Praxis aus. Prof. Gerauer bringt sich seit vielen Jahren gerade auch durch seine zahlreichen wissenschaftlichen Veröffentlichungen und auch in Vorträgen, zuletzt an der Juristischen Fakultät der Karlsuniversität Prag, in diese Verbindung ein.
Prof. Gerauer: „Praxisorientierung und Anwendungsbezogenheit ist ein eindeutiger Vorteil aller Hochschulen gegenüber der Universität“. Prof Gerauer lehrt bereits seit 1981 an der Hochschule München. Seine Vorlesungsgebiete sind Europarecht, Arbeitsrecht, Europäisches Arbeitsrecht sowie Mediation. Seit 2005 hat er an der Fakultät 13 auch auf Lebenszeit eine Honorarprofessur für Recht. Ab Sommersemester 2016 ist er zusätzlich Gastdozent für Europarecht an der Europahochschule Pfarrkirchen, dem „European Campus“ der Hochschule Deggendorf.
Dr. Bernd Wölfl

Dr. Bernd Wölfl

Fachanwalt für Arbeitsrecht und Strafrecht, wurde ab Wintersemester 2008 / 2009 zum neuen Lehrbeauftragten für Arbeitsrecht an der Fakultät 13 der Hochschule München berufen. Dr. Wölfl war bereits längere Zeit Gastreferent an der Hochschule München. Wegen seiner zahlreichen Veröffentlichungen und seiner umfangreichen beruflichen Tätigkeit insbesondere auch auf dem Gebiet des Arbeitsrechts hat sich die Fakultät 13 entschieden, Dr. Wölfl für das Rechtsgebiet Arbeitsrecht zu bestellen. Neben seiner Arbeit in der Kanzlei hielt er dort einmal die Woche seine Vorlesung „Arbeitsrecht“ und verband damit entsprechend den Zielvorgaben der  Hochschule in sehr guter und bewährter Weise Wissenschaft und Praxis miteinander. Dr. Wölfl wird, bei Bedarf und sobald es seine Arbeitsbelastung wieder zulassen, diese Vorlesung wieder fortsetzen.

Das Wissen ist das einzige Gut, das
sich vermehrt, wenn man es teilt.

Marie von Ebner-Eschenbach