Gabriele Edle von Pollak: „Ehevertrag – ein Muss für Unternehmer“

(„Kurzeitung“, 08/2014)

Ehevertrag – ein Muss für Unternehmer

 

Rechtsanwältin Gabriele Edle von Pollak, Pocking

Fachanwältin für Familienrecht und Mediatorin

Gut ein Drittel aller Ehen in Deutschland werden geschieden. Das Gesetz schützt in dieser Situation den wirtschaftlich schwächeren Ehegatten, insbesondere wenn er gemeinsame Kinder versorgt.

Die Ansprüche reichen vom „Unterhalt“ über den Ausgleich des während der Ehe erzielten „Zugewinns“ bis hin zum „Versorgungsausgleich“, damit auch nach der Scheidung die Einkünfte, das in der Ehe erzielte Vermögen und die Altersversorgung möglichst gleichwertig zwischen den Eheleuten aufgeteilt werden. Das kann zu Problemen führen:

Wer in der Ehe in einen Bausparvertrag einbezahlt oder ein Sparbuch auffüllt, kann den Mehrwert noch relativ leicht mit dem Partner teilen. Beim Hausbau wird es schon schwieriger. Besonders gefährlich ist die Lage im Scheidungsfall für Unternehmer oder Gesellschafter: Ihr betriebliches Vermögen, soweit es in der Ehe entstanden ist, muss bewertet und der hälftige Wert an den geschiedenen Ehepartner ausbezahlt werden. Wenn hierfür nicht genügend private Mittel zur Verfügung stehen, muss der Betrieb belastet oder im schlimmsten Fall sogar verkauft werden.

Diesem Risiko muss sich kein Unternehmer aussetzen: Durch Abschluss eines notariellen Ehevertrages kann vereinbart werden, dass ein Vermögensausgleich im Scheidungsfall vollständig ausgeschlossen oder z.B. auf das Privatvermögen der Eheleute beschränkt wird. Der Ehevertrag sollte sicherheitshalber vor der Hochzeit geschlossen werden, und zwar so rechtzeitig, dass sich kein Ehepartner unfair unter Druck gesetzt fühlt. Sinnvoller Weise sollten sich die Eheleute bei dieser Gelegenheit auch Gedanken über die Verteilung der Einkünfte und der Altersversorgung machen, um den Ehevertrag insgesamt nach ihren Plänen und Bedürfnissen auszurichten.

Bei der Gestaltung des Ehevertrages sollte man unbedingt so früh wie möglich fachkundige Beratung in Anspruch nehmen, die sowohl der beurkundende Notar als auch der versierte und mit Praxisproblemen vertraute Fachanwalt für Familienrecht durchführen kann. Nur dann ist gewährleistet, dass der Ehevertrag zu der persönlichen Ehesituation passt und dass er auch im Streitfall jeden Richter überzeugt.