Ralf Nieke: „Mehr vom Erbe für pflegende Angehörige“

(„Passauer Neue Presse“, 05/2016)

Mehr vom Erbe für pflegende Angehörige

 

Rechtsanwalt Ralf Nieke, Pocking

Fachanwalt für Erbrecht

Eine Situation, die nicht selten vorkommt: Eine Familie mit zwei erwachsenen Kindern. Der Sohn lebt 400 km entfernt vom Elternhaus und die Tochter am selben Ort wie die Eltern. Nach dem überraschenden Tod der Mutter erleidet der Vater einen Schlaganfall und wird pflegebedürftig. Die Tochter pflegt ihn unter Einsatz finanzieller und persönlicher Opfer zuhause. Der Sohn kommt nur von Zeit zu Zeit zu Besuch.

Hat nun der Vater kein Testament gemacht, erben nach dessen Tod beide Kinder je zur Hälfte. Nur wenn die pflegende Tochter die von ihr erbrachten Pflegeleistungen nachweisen kann, könnte ihr mehr als die Hälfte vom Erbe zugesprochen werden. Um Streit zu vermeiden, sollten pflegende Angehörige deshalb ein Pflegetagebuch führen und in diesem ihre Pflegetätigkeiten dokumentieren. Muster für Pflegetagebücher gibt es bei den Sozial- und Verbraucherverbänden. Und um ganz sicher zu gehen, sollte man diese Aufzeichnungen von der pflegebedürftigen Person gegenzeichnen lassen.

Noch besser: der Vater macht ein Testament, in dem er die Tochter angemessen begünstigt.

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