Was tun bei einem Todesfall – Hinweise für Angehörige

Als Todesfall wird der Tod eines Menschen in einer Gemeinschaft, besonders innerhalb der Familie bezeichnet. Gerade aufgrund dieser familiären Beziehung ist die Trauer in den meisten Fällen in der nachfolgenden Zeit sehr groß. Jedoch ist dies auch der Zeitraum, in dem viele Entscheidungen getroffen werden müssen und dringende Angelegenheiten zu regeln sind. Es ist deswegen wichtig, auch in einer solchen Ausnahmesituation strukturiert vorzugehen. Hier möchten wir Ihnen als Angehörigen einige rechtliche und praktische Hinweise an die Hand geben, die Ihnen bei einem Sterbefall eine Orientierung bieten.

Sie finden am Ende des Artikels die wichtigsten Punkte als Checkliste zum Download. Hinterlegen Sie diese bei Ihren Unterlagen, damit Sie bei Eintreten eines Todesfalls zur Hand ist.

Die ersten Schritte unmittelbar nach dem Eintritt des Todes

In der emotional wohl belastendsten Phase muss zunächst ein Arzt verständigt werden. Dieser ist nach der Leichenschau und der offiziellen Feststellung des Todes dafür zuständig, wichtige Unterlagen, die in der Folgezeit benötigt werden, auszustellen. Dazu zählt unter anderem der Totenschein, welcher persönliche Informationen zum Verstorbenen sowie zu der Todesursache beinhaltet. Dieser erste Schritt entfällt aber in 80% der Fälle, da sich der Tod meist in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wodurch die ersten Maßnahmen bereits durch das Personal der jeweiligen Einrichtung eingeleitet werden. 

Zeitnah sollten auch Verwandte und Angehörige des Verstorbenen informiert werden, welche für gewöhnlich bei der Trauerbewältigung und den anfallenden bürokratischen Hürden helfend zur Seite stehen können. Handelt es sich bei dem Verstorbenen um eine noch berufstätige Person, ist auch dessen Arbeitgeber zu kontaktieren. Man selbst kann in der Regel bei dem eigenen Arbeitgeber in dem Falle, dass ein naher Angehöriger verstorben ist, für ein paar Tage Sonderurlaub beantragen. Dies ist wichtig, um folgenden Punkten in Ruhe nachgehen zu können. 

Finden und Ordnen der wichtigsten Unterlagen

Besonders wichtig ist es, alle relevanten Dokumente des Verstorbenen zusammenzusuchen, um sie für spätere Amtsgänge und Anträge parat zu haben. Nicht nur eine etwaige letztwillige Verfügung (bspw. in der Form eines einfachen Testaments) gehören zu den wichtigen Unterlagen, sondern auch der oben genannte Totenschein, die Geburtsurkunde, möglicherweise eine Heiratsurkunde bzw. ein Scheidungsurteil (je nach Familienstand), sämtliche Ausweise (Personalausweis, Führerschein, Reisepass) und alle Versicherungsunterlagen (Versicherungskarte, Versicherungspolicen). 

Beauftragung eines Bestatters

Die Beauftragung eines Bestatters stellt eine Pflicht für die Familienangehörigen des Verstorbenen dar. Die sog. Bestattungspflicht besagt, dass der Verstorbene innerhalb einer gesetzlich normierten Frist ordnungsgemäß bestattet werden muss. Es muss also ein Bestattungsunternehmen ausgewählt werden, mit welchem man unter anderem die Modalitäten der Bestattung (Art der Beerdigung, Ort der Beisetzung etc.) bespricht. Möglicherweise hat der Verstorbene bereits zu Lebzeiten eine Bestattungsverfügung getroffen oder einen Vorsorgevertrag mit einem bestimmten Bestattungsunternehmen abgeschlossen, dann sind die Angehörigen in der Auswahl des Bestattungsinstituts nicht mehr frei. 

Aufgabe des Bestatters ist es insbesondere die Überführung zu veranlassen (in der Regel innerhalb der ersten 96 Stunden nach dem Todesfall). 

Die Mithilfe des Bestatters kann auch bei der Beantragung der Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass die Sterbeurkunde an mehrere Behörden geschickt werden muss (Krankenkasse, Rentenversicherung, Lebensversicherung, … ), weshalb sich gleich in mehrfacher Ausführung beantragt werden sollte.
Folgende Dokumente sind dabei vorzulegen: 

  • den Totenschein des Verstorbenen 
  • die Geburtsurkunde 
  • der Personalausweis 
  • je nach Familienstand weitere persönliche Papiere, wie z. B. die Heiratsurkunde, ein eventuelles Scheidungsurteil, Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners


Mit dem Bestattungsunternehmen wird auch die Art der Beisetzung und der Trauerfeier organisiert. Die Trauerfeier muss dabei nicht in einen religiösen Rahmen (wenn doch: Pastor informieren) gebettet sein, sondern kann auch eine weltliche Feier (bspw. in einem Raum des Bestattungsunternehmens) sein. Des Weiteren kann in der lokalen Zeitung eine Traueranzeige (die Vorlagen hierfür hat meist der Bestatter) aufgegeben werden, die unter anderem auch beinhaltet, ob die Beisetzung im engsten Familienkreis stattfinden soll oder ob eine große Trauergemeinschaft erwünscht ist. 

Zusammen mit der Friedhofsverwaltung oder dem Krematorium sollten folgende Dinge schnell geklärt werden: 

  • Beisetzungstermin oder eventuell Einäscherung 
  • Wahl der Grabstätte 
  • Ruhedauer 
  • Dekoration der Trauerhalle, Art der Trauerfeier 

Die Bestattungskosten trägt dabei der Erbe (§ 1986 BGB).


Anzeigen des Todesfalles bei weiteren Stellen

Neben dem Arzt, den Angehörigen und dem Bestatter müssen weitere Stellen informiert werden. Dazu zählen vor allem Versicherungen. Dabei ist zu beachten, dass auch gegenüber Versicherungen ein zeitnahes Anzeigen des Todes des Versicherten erforderlich ist. Meist hat dies innerhalb der ersten 48 Stunden zu erfolgen, da es ansonsten zu Problemen bei der Inanspruchnahme der Versicherungsleistung kommen könnte. Sind noch nicht alle für die Versicherung relevanten Unterlagen beisammen, reicht auch eine zunächst nur telefonische Mitteilung aus. Was genau getan und eingereicht werden muss, hängt von der jeweiligen Art der Versicherung ab. 

Lief auf den Verstorbenen eine Lebens- oder Sterbegeldversicherung, kann die Auszahlung der Versicherungssumme beantragt werden. War der Tod die Folge eines Unfalls, muss dies bei der Unfallversicherung gemeldet werden. 

Wenn eine besonders nahestehende Person stirbt (Ehepartner, Elternteil), hat dies meist auch Auswirkungen auf finanzielle Unterhaltsleistungen. Eine besondere Rolle spielt deswegen die sog. Hinterbliebenenrente. Diese muss bei der Rentenversicherung beantragt werden („Witwenrente“ bei verstorbenem Ehepartner oder „Waisenrente“ bei Kindern) 

Versicherungen, bei denen nicht in einem so engen Zeitfenster eine Abmeldung zu erfolgen hat, sind beispielsweise die Krankenversicherung oder die Pflegeversicherung des Verstorbenen. Die Haftpflichtversicherung endet beispielsweise automatisch mit dem Todesfall. 

Ein kritisches Thema: Nachlass und Erbe

Ein Thema, das nach Todesfällen viele Fragen aufwirft und oft für Streitigkeiten sorgt, ist der Nachlass und das Erbe. Wer Erbe wird, kann der Erblasser vor seinem Tod selbst im Rahmen eines Testaments oder Erbvertrags bestimmen. Ereignet sich der Tod plötzlich oder liegt aus einem anderen Grund keine letztwillige Verfügung vor, so richtet sich das Erbe nach der gesetzlichen Erbfolge. 

Für den Fall, dass ein Testament vorliegt, muss dieses unverzüglich beim Nachlassgericht eingereicht werden. Wird dies unterlassen kann ein solches Verhalten strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. 

Darüber hinaus wird in den meisten Fällen von den Erben ein Erbschein beim Nachlassgericht beantragt. Dies geschieht durch Vorlage des Familienstammbuchs, der Sterbeurkunde und einer eidesstattlichen Versicherung über die Richtigkeit der gemachten Angaben. Der Erbschein ist ein Zeugnis darüber, wer Erbe ist und in welchem Umfang (Erbquote) mehrere Personen als Erben eingesetzt sind. Dieser ist erforderlich, um beispielsweise bei Bankinstituten Vollmachten zu beantragen oder gegenüber Dritten einen Nachweis über die Erbenstellung zu führen. Pflichtteilsberechtigte und Vermächtnisnehmer gelten nicht als Erben. Dabei ist zu beachten, dass die Beantragung eines gemeinschaftlichen Erbscheins für alle Miterben günstiger ist als die Ausstellung mehrerer einzelner Erbscheine.

Beim Finanzamt muss innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach dem Todesfall (drei Monate) eine Sterbeanzeige gemacht werden, damit beispielsweise die Erbschaftssteuer ermittelt werden kann.

Kündigungen von Verträgen

Nachdem die wichtigsten Unterlagen bei den Ämtern eingereicht wurden, muss noch an die Beendigung oder Umstellung von weiteren Verträgen gedacht werden. Telefon- und Fernsehanschluss, ebenso etwaige Zeitungsabonnements müssen gekündigt werden. Bestehen Profile auf sozialen Netzwerken (Facebook, Instagram, Twitter etc.) müssen diese (soweit möglich) gelöscht werden. Sie sollten auch an die Kündigung bestehender Mitgliedschaften (online/offline) denken. Hat der Verstorbene seine letzten Tage in einem Pflegeheim verbracht, endet der Heimvertrag zwar automatisch mit dem Todesfall, allerdings müssen die persönlichen Gegenstände innerhalb einer bestimmten Frist abgeholt werden. Lief auf den Verstorbenen hingegen eine Mietwohnung, ist auch der Mietvertrag zu kündigen, es sei denn Angehörige wollen weiterhin in der Wohnung bleiben, dann ist der Mietvertrag und alle damit verbundenen Verträge lediglich umzustellen. 

Fazit

Die Hinterbliebenen stehen unmittelbar nach dem Todesfall eines geliebten Menschen vor einem Berg an Bürokratie und Formalitäten, den sie bewältigen müssen. Auch wenn dies zunächst überfordernd sein kann, gibt es einige Stellen, an die sich Betroffene wenden können, um alle wichtigen Angelegenheiten in diesem Zusammenhang zu bewältigen. Bei Unklarheiten oder rechtlichen Fragen sollten Sie einen Fachanwalt für Erbrecht zu Rate ziehen.. 

Entsprechende Hilfe und einen Ansprechpartner/Fachanwalt finden Sie hier auf unserer Kanzleiseite:

Fachanwalt für Erbrecht RA Ralf Nieke

Die Checkliste zum Thema „Todesfall in der Familie – was ist zu tun“ finden Sie hier zum Download: Download der Checkliste

Rechtsanwaltskanzlei Prof. Gerauer, Pocking

Rechtsanwalt Ralf Nieke
Fachanwalt für Erbrecht